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Führerscheingutachten

Wenn bei einer Untersuchung durch die Amtsärztin/den Amtsarzt eine Sehschwäche festgestellt wird, muss in der Folge ein augenärztliches Gutachten durchgeführt werden.

Diese Augenuntersuchung umfasst einen Sehtest (ohne und mit Brille), eine gründliche Untersuchung aller Augenabschnitte sowie eine Überprüfung des Dämmerungssehens.

Des weiteren können Sie bei uns auch die Fliegeruntersuchung (alle Klassen) durchführen lassen.